Preisinformation

Preisinformation Privatpatienten

Liebe Patient*Innen,

Die Preise für unsere therapeutischen Leistungen orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Wir berechnen für alle privaten Leistungen aktuell den 1,2-fachen Satz.

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die Honorarberechnung in unserer Praxis. (Die vollständige GebüTh können Sie im Internet unter www.privatpreise.de einsehen.)

Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz genommen und mit dem jeweils zutreffenden Faktor – dieser liegt zwischen dem 1,2- bis 2,3-fachen – multipliziert wird.

Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch…

  • die besonderen Qualifikationen und Berufserfahrung eines Therapeuten:
    Aufschläge zum Normalfall lassen sich in diesem Bereich durch eine besonders lange und hochspezialisierte Berufserfahrung in bestimmten Indikations- und/oder Fachgebieten begründen.  Auch überdurchschnittliche Qualifikationen durch therapiefördernde Fortbildungen werden hier zugrunde gelegt.
  • die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie:
    Wenn Leistungen durch z. B. die Komplexität des Krankheitsbildes oder die Symptomatik schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind, oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.
  • die Bewertung des Servicegrads:
    z. B. Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit Ihrer beruflichen/privaten Belastung.

Viele der privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilmitteltherapie nicht in voller Höhe (bspw. nur 70-80%) oder lehnen dies für zukünftige Leistungen ab. Häufig legen die Versicherungen den Versicherten nahe, sich nach einer “billigeren” Therapie umzusehen. Dabei werden auch Gerüchte über “ortsübliche” Preise und über “richtige” Therapien gestreut. Unter www.privatpreise.de finden Sie Informationen und einige Gerichtsurteile wie Sie sich Verhalten können. Sie bestimmen, wie viel Ihnen Ihre Gesundheit Wert ist.

Quelle: Gebührenübersicht für Physiotherapeuten

Informationen für Beihilfe Versicherte:

Die beihilfefähigen Höchstsätze in der Physiotherapie  werden vom Bundesinnenministerium einseitig festgelegt. Es finden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Vergütungsverhandlungen statt. Die Höhe der Erstattung in der Physiotherapie  wird vom Bundesinnenministerium (BMI) absichtlich zu niedrig angesetzt, da sich (nach Meinung des BMI) Beihilfeversicherte an den Behandlungskosten beteiligen sollen.

Für Beihilfe- oder privat versicherte Personen ist in Bezug auf den Preis wichtig zu wissen, dass erhaltene Behandlungen am Ende zum vereinbarten Preis bezahlt werden müssen. Egal, ob, wie und wie viel von der eigenen Versicherung an Kosten übernommen wird.

Deswegen klären Sie bitte ggf. vor Behandlungsbeginn ab in wie weit die entstehenden Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.

Der Begriff „Höchstsatz“ steht also für den Höchstbetrag, den die Beihilfeversicherung bei den Kosten bereit ist, zu erstatten. Es handelt sich also nicht um generelle Höchstpreise in der Physiotherapie. Die Praxen sind bei ihrer Abrechnung in keinerlei Hinsicht an diese Ersttatungs-Höchstsätze der Beihilfeversicherung gebunden.

„Die Höchstsätze für Heilmittel in der Bundesbeihilfeverordnung beinhalten bewusst keine vollständige Kostendeckung. Der den beihilfefähigen Höchstbetrag übersteigende Betrag entspricht somit der Eigenbeteiligung des Beihilfeberechtigten“.
Inhaltliche Quelle: Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 07.02.2004